Nach Abschluss einer stationären oder ganztägig ambulanten Entwöhnungsbehandlung steht die Stabilisierung und Festigung der erreichten Therapieerfolge im Mittelpunkt. Die ambulante Suchtnachsorge unterstützt Sie dabei, die während der Rehabilitation erarbeiteten Strategien und Verhaltensweisen dauerhaft in Ihren Alltag zu übertragen, Ihre Abstinenz zu sichern und Ihre persönliche, soziale sowie berufliche Stabilität weiter auszubauen.
Für wen eignet sich eine ambulante Suchtnachsorge?
Eine ambulante Suchtnachsorge eignet sich für Sie, wenn Sie eine stationäre oder ganztägig ambulante Entwöhnungsbehandlung abgeschlossen haben oder kurz vor der Entlassung stehen und die während der Rehabilitation erreichten Ziele langfristig festigen sowie im Alltag umsetzen möchten. Sie richtet sich an alle, die ihre Abstinenz stabilisieren und Rückfällen vorbeugen möchten, sich Unterstützung bei der Bewältigung von Belastungen, Konflikten oder Krisensituationen wünschen und ihre sozialen Beziehungen stärken sowie neue suchtmittelfreie Kontakte aufbauen wollen. Ebenso bietet sie Unterstützung, wenn Sie Ihre berufliche Wiedereingliederung fördern und Ihre Leistungsfähigkeit erhalten möchten.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene stationäre oder ganztägig ambulante Rehabilitationsbehandlung wegen einer Abhängigkeitserkrankung sowie die Abstinenz von allen psychotropen Substanzen. Darüber hinaus sind eine Veränderungs- und Behandlungsmotivation, das Vorliegen einer gültigen Kostenzusage des zuständigen Leistungsträgers und die Anmeldung in unserer Fachstelle vor Beginn der Nachsorge erforderlich. Die Aufnahme in die Nachsorge sollte möglichst unmittelbar nach Abschluss der Rehabilitation erfolgen und ist bis spätestens drei Monate nach Entlassung möglich.
Inhalte der Nachsorge
Im Mittelpunkt stehen die Erhaltung und Stabilisierung der Abstinenz, die Bewältigung von Belastungs- und Krisensituationen, die Förderung sozialer Kontakte sowie die Unterstützung bei persönlichen, sozialen und beruflichen Herausforderungen. Die Nachsorge hilft dabei, die in der Rehabilitation erreichten Veränderungen nachhaltig im Alltag zu verankern.
Die ambulante Suchtnachsorge in der Fachstelle Frankfurt findet mittwochs von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr statt. In der Regel werden 20 Nachsorgeeinheiten für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligt. Diese können als Gruppengespräche oder bei individuellem Bedarf als Einzelgespräche genutzt werden. Zusätzlich stehen zwei Einheiten für Angehörigen- oder Bezugspersonengespräche zur Verfügung. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung der Maßnahme beantragt werden.
Die Kosten werden von der Deutschen Rentenversicherung oder den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Teilnahme als Selbstzahlerin oder Selbstzahler ist ebenfalls möglich.
Bei Interesse an einer ambulanten Suchtnachsorge bitten wir Sie, sich bereits während Ihrer Rehabilitationsbehandlung mit uns in Verbindung zu setzen. So können wir eine möglichst nahtlose Aufnahme im Anschluss an die Rehabilitation planen und Sie beim Übergang in den Alltag optimal begleiten.